Wir können Sie mit folgenden Leistungen unterstützen:
- 24 Stunden für Sie erreichbar
- Todesfallaufnahme
- Anzeige des Todes nach dem Personenstandsgesetz (Todesfallsanzeige)
- Besorgung des Totenbeschauscheines und der Sterbeurkunde, und des Leichenpasses
- Abholung von Verstorbenen, nachdem die Totenbeschau durchgeführt wurde
- Vorbereitung der Verstorbenen für den weiteren Ablauf
- Durchführung von Beerdigungen
- Überführungen ins Ausland
Über uns
Wir setzen uns mit großem Engagement dafür ein, das Beste für die trauernden Familien zu tun. Wir möchten, dass niemand auch nur den kleinsten Zweifel daran hat.
Information
Es ist leider nicht einfach, den Totenbeschauschein von den Krankenhäusern zu erhalten. Da wir auf die Rückmeldung des Krankenhauses warten müssen, bitten wir um das Verständnis unserer trauernden Familien.
Nachdem Sie mit uns Kontakt aufgenommen haben, benachrichtigen Sie bitte auch den Verein, dem der/die Verstorbene zugehört. Es ist wichtig, dass sie ebenfalls informiert werden.
Todesfälle Zuhause oder außerhalb von Krankenhäusern:
Wenn Todesfälle Zuhause oder außerhalb von Krankenhäusern eintreten, benachrichtigen Sie bitte zuerst die Polizei oder den diensthabenden Arzt und anschließend uns, damit wir den ärztlichen Totenbeschauschein noch am Einsatzort eventuell bekommen.
Unterlagen
Die für die Überführung oder Beerdigung des/der Verstorbenen erforderlichen Unterlagen sind unten aufgeführt.
Erforderliche Unterlagen
- Pass
- Personalausweis/Mavi Kart
- Internationales Eheurkundeheft
- Mitgliedsnummer des Vereins, dem der/die Verstorbene angehört
Sterbeurkunde des zuvor verstorbenen Ehepartners
Wenn einer der Ehepartner zuvor verstorben ist, ist beim Tod des anderen Ehepartners auch die Sterbeurkunde des vorherigen Ehepartners (Formular C) erforderlich.
Scheidungsurteil für zuvor geschiedene Personen
Wenn Verstorbene zuvor geschieden waren, muss das offizielle Dokument des vorherigen Scheidungsurteils vorgelegt werden.
Kontakt
Yurdagül Canbaz: +43 660 125 96 51
Ali Can: +43 664 43 55 927